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Strompreisbremse

 

Als Ihr Stadtwerk vor Ort stehen wir Ihnen zur Seite. Dazu gehört auch, dass wir die Hilfsprogramme der Bundesregierung mit größter Sorgfalt umsetzen und die Hilfen so weitergeben, wie vom Gesetzgeber vorgesehen.

 

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.

Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden haben, sind das 40 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct./kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Sollte ein Haushalt mehrere Netzabnahmestellen haben, werden diese separat betrachtet.

Man bekommt für 80 Prozent des (auf den Monat heruntergebrochenen/berechneten) Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 40 ct./kWh. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet. Zur Veranschaulichung finden Sie ein Rechenbeispiel auf der rechten Seite.

Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt 40 ct./kWh. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. 

Für Gewerbe- und Industriekunden, deren Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh ist, liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Das Wichtigste im Überblick:

Die erste Berechnung der Strompreisbremse erfolgt im März 2023. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt.

 

Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben - mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar 2023 und Februar 2023. Das heißt, im März 2023 wird Ihnen der dreifache Entalstungsbetrag gutgeschrieben.

 

Ab dem Monat März 2023 werden automatisch niedrigere monatliche Abschläge erhoben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie noch rechtzeitig.

 

Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil "nur" ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches mit der Preisbremse berücksichtigt wird. 

Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Strom und Gas ist bares Geld und trägt zur Versorgungssicherheit bei.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unserem Service-Team telefonisch und persönlich in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung.